Präsident Rumen Radew hat beim Verfassungsgericht Berufung gegen die Änderungen des Grundgesetzes eingelegt, die am 20. Dezember 2023 vom Parlament verabschiedet wurden.
Der Staatschef ficht die Änderungen an, die die Bildung einer geschäftsführenden Regierung betreffen sowie die Möglichkeit, dass Bulgaren mit doppelter Staatsbürgerschaft zu Abgeordneten und Ministern gewählt werden können.
Präsident Radew lehnt auch den Mechanismus zur Beendigung der Arbeit des abgelaufenen Parlaments ab. Er stellt auch das neue Verfahren zur Ernennung der Vorsitzenden der obersten Gerichte und des Generalstaatsanwalts ohne Präsidialdekret in Frage.
Der Präsident ist der Ansicht, dass einige der Änderungen nicht nur anderen Verfassungsbestimmungen widersprechen, sondern auch das Gleichgewicht zwischen den wichtigsten Staatsorganen und ihre gegenseitige Kontrolle verändern, sich direkt auf die Form der Landesregierung auswirken und in die ausschließliche Zuständigkeit der Großen Nationalversammlung fallen.
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