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Migrationsdruck diktiert Änderungen im Visumverfahren

Foto: mfa.bg

Dieser Tage gab die bulgarische Regierung den Entwurf zur Novellierung des Ausländergesetzes bekannt. Vorgesehen sind Änderungen bei der Visumerteilung, was im Zuge des in letzter Zeit verschärften Migrationsdrucks von vielen als Verschärfung der Auflagen für den Grenzübertritt definiert wird.Die Regierung begründet dieses Vorhaben jedoch mit der Angleichung der Visumerteilung an die Erfahrungen aus deren praktischen Umsetzung seit dem EU-Beitritt des Landes Anfang 2007. Seit 1998 wurde das Gesetz über 20 Mal geändert.

Die wesentlichsten Änderungen würden das Visumverfahren für Kurzaufenthalte betreffen. Auch sollen demnach die Gültigkeitsdauer der Visa, die Zahl der erlaubten Einreisen und die Aufenthaltsdauer von den Konsulaten im Ausland festgelegt werden – und zwar auf der Grundlage einer Einschätzung des Migrationsrisikos. Die meist erteilten Visa für Kurzaufenthalte sind Touristenvisa, wobei die anvisierten Änderungen die zweckentfremdete Nutzung dieses Visums verhindern sollen, ohne dabei die vereinfachte Visumerteilung für Bürger aus wichtigen Tourismusmärkten wie Russland, Ukraine und Weißrussland zu beeinträchtigen.

Änderungen sind aber auch im Visumverfahren für längere Aufenthalte von ausländischen Geschäftsleuten aus Nicht-EU-Staaten geplant. Solche Visa werden vor allem Bürgern aus arabischen Staaten und China erteilt. Zukünftig sollen diese Personen nachweisen, dass sie mindestens 10 Arbeitsplätze geschaffen und mindestens umgerechnet 125.000 Euro Steuern und Versicherungsbeiträge abgeführt haben. Damit soll dem Missbrauch mit dem langfristigen Aufenthaltsstatus zur Umsetzung nichtgeschäftlicher Tätigkeiten vorgebeugt werden.

Die Ablehnung von Visumanträgen soll künftig vom Gericht lediglich auf Gesetzeskonformität geprüft werden. Diese Änderung, so Experten, könnte sich als wesentlich erweisen, um zu verhindern, dass Personen mit terroristischem Hintergrund Bulgarien als Transitland nutzen.

Die geplanten Änderungen sind in der Tat restriktiv und betreffen unter konkreten Umständen nur ausgewählte Staaten, für die eine Visumpflicht für Bulgarien besteht. Für die Einführung dieser Maßnahmen sind namentlich Bürger dieser Staaten verantwortlich. Letztendlich sollen diese Novellen die legalen Wege nach Europa festigen. Die bulgarischen Visa gelten nur für das Land und geben kein Recht auf Einreise in den Schengenraum. Jedoch ist Bulgarien laut EU-Beitrittsvertrag verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Schengener Abkommens über Personenfreizügigkeit zu halten.

Dass die Änderungen im nationalen Visumverfahren nicht nur Bürger ausgewählter Staaten betreffen, sondern auch bestimmte gesetzeswidrige Praktiken, gestand die Regierung dieser Tage ein, in dem sie der Liste der Europäischen Kommission zustimmte, die die Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer einstuft. Mit diesem Vorgehen soll der Missbrauch mit dem europäischen Asylsystem eingedämmt werden. Nicht durch Bürger aus arabischen Staaten, sondern durch Bürger aus für Bulgarien wichtigen Ländern aus der Nachbarschaft wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei. Diskriminierende Beziehungen in der Visumpolitik gegenüber Bürgern ausgewählter Staaten kann sich Bulgarien nicht leisten, selbst aus dem einfachen Grund nicht, dass auch viele Bulgaren auswandern. Ein solches Vorgehen würde eine ähnliche Behandlung der eigenen Landsleute im Ausland nach sich ziehen.

Übersetzung: Christine Christov



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