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Super-Staatsanwalt gesetzwidrig, entscheidet Verfassungsgericht

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Die Verordnungen zur Ernennung eines Staatsanwalts, der den Generalstaatsanwalt des Landes kontrolliert, sind verfassungswidrig, entschied das Verfassungsgericht. Für diese Entscheidung stimmten 11 Verfassungsrichter; einzig der Richter Philipp Dimitrow, der ehemals Ministerpräsident des Landes war, unterzeichnete den Beschluss mit Vorbehalt. Damit ist das Vorhaben des vorangegangenen Parlaments gescheitert, eine Kontrollfunktion für die Arbeit des Generalstaatsanwalts einzuführen. Staatspräsident Rumen Radew hatte die in der Strafprozessordnung und dem Justizgesetz vorgenommenen Novellen beanstandet und das Verfassungsgericht angerufen.



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