„Die Europäische Kommission hat die Verantwortung des Generalstaatsanwalts und die öffentliche Kontrolle seiner Handlungen nachdrücklich zur Sprache gebracht“, sagte der Justizminister der Übergangsregierung Iwan Demerdschiew in einem Interview für das Bulgarische Nationale Fernsehen.
Die Übergangsregierung habe Maßnahmen zu diesem Thema im Wiederaufbau- und Nachhaltigkeitsplan aufgeworfen. Ihre Umsetzung sei an den Erhalt der im Plan vorgesehenen Mittel geknüpft. Die Maßnahmen würden vorsehen, dass gegen den Generalstaatsanwalt ermittelt und während der laufenden Ermittlungen vorübergehend abberufen werden kann. Demerdschiew ist der Ansicht, dass für die Umsetzung der Maßnahmen keine Verfassungsänderungen erforderlich seien. Er kommentierte, dass es eine spezialisierte Rechtsprechung geben sollte, aber nicht so, wie sie momentan funktioniere.
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