Nach Angaben des Außenministeriums werden unsere Landsleute im Ausland am 2. April voraussichtlich in 136 Ländern wählen. Aufgrund der Besonderheiten der Verwaltungsverfahren haben Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Kanada, Moldawien, Serbien und Norwegen noch keine Genehmigung für die Eröffnung von Wahllokalen auf ihrem Territorium erteilt. In der Tschechischen Republik kann nur in der bulgarischen Botschaft gewählt werden. Ferner erging der Vorschlag, Wahllokale in Großbritannien und Nordirland zusammenzulegen.
Die Abteilung „Wahlen“ des Außenministeriums schlägt der Zentralen Wahlkommission vor, die Wahllokale in der türkischen Stadt Adana aufgrund der Zerstörungen durch die Erdbeben in die 80 Kilometer entfernte Stadt Mersin, Hauptstadt der gleichnamigen Provinz, zu verlegen. Auch sollen in den Kurorten in Griechenland und der Türkei keine Wahllokale eröffnet werden, da dort am Tag der Abstimmung nicht mit bulgarischen Wählern zu rechnen sei.
Auf Anregung unseres Konsuls in Bitola in der Republik Nordmazedonien könnten dafür Wahllokale in Kavadarci und Prilep eröffnet werden.
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